Allgemeine Geschäftsbedingungen der Band Hanak

§1 Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Band Hanak, Herr Michael Hirsch, Marktstr.12, 50968 – vertreten durch das Management Arenz Media®, vertreten durch Mitch Arenz, Zillestr. 27, 51067 Köln gelten für alle unsere Angebote und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGBs wird hiermit widersprochen, dies gilt auch auf den formularmäßigen Hinweis auf deren eigene AGBs. Wir behalten uns vor diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.

§2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Mitgeteilte Angebotspreise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung der Band. Gemäß §§ 73 –75 des Urheberschutzgesetzes ist es untersagt, ohne schriftliche Einwilligung, von den auftretenden Künstlern Bild- und/oder Tonaufzeichnungen zu machen. Der Veranstalter verpflichtet sich Zuwiderhandlungen sofort zu unterbinden. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§3 Preise

Angebote der Band verstehen sich freibleibend der Nachfrage zzgl. Steuern. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers entstehen und sich dadurch ergebende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart. 

§4 Auftrittsbedingungen

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Band Hanak vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt die Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Zufahrtsscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag den Musikern zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.

Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Musiker, Techniker und Fahrer der Band frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker sicher. Bei Karnevalsauftritten mit einer Spieldauer von 25 Minuten ist kein Catering erforderlich. Getränke sind davon unberührt. Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und die Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Auftritten in Funk oder Fernsehen ist Hanak von allen Verpflichtungen von Auftrittsverträgen befreit, wenn der Veranstalter 4 Wochen vor Veranstaltungstermin hierüber schriftlich informiert wird. 

 Der Auftraggeber ist verpflichtet sich Hanak nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzten Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen.

§5  Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch die Band Hanak gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewähr- Leistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Kann Hanak den Veranstaltungstermin wegen Krankheit oder sonstiger nicht durch Hanak zu verantwortenden Gründen nicht wahrnehmen, wird der Veranstalter darüber unverzüglich informiert. Es entfällt jeder Regressanspruch.

Im Falle der Nichterfüllung der Geschäftsbedingungen oder der Buchungsbestätigung hat die vertragsbrüchige Partei eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen.

Technikanweisung und der Bühnenplan sind Bestandteile dieser Vereinbarung.

Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker und Mitarbeiter von Hanak während der Durchführung der Veranstaltung und haftet für die gestellten Materialien, Geräte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Für Schäden, die vom Auftraggeber, seinen Mitarbeitern, Gästen oder Dritten (dabei ist egal ob diese sich befugt oder unbefugt auf dem Gelände oder im Inneren des Veranstaltungsortes aufhalten) gegenüber der Band Hanak und ihrem Personal entstehen, haftet der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie bei Schäden, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt der Band Hanak stehen.

Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, falls erforderlich, entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen Hanak können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

§6  Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band Hanak jederzeit zu kündigen.

Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Musiker nach folgender Staffelung zu zahlen:

-Rücktritt >12 Kalendermonate vor Leistungsbeginn: 25%
-Rücktritt bis 12 Kalendermonate vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt unter 60 Kalendermonate vor Leistungsbeginn: 100%

Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden.

Wird die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Hanak ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.

§7 Datenschutz und Verschwiegenheit

Die Band Hanak verpflichtet sich, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.- Selbes gilt für den Auftraggeber.

Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass Hanak von ihm übermittelte Daten speichern. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt gelten die Datenschutz rechtlichen Bestimmungen.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der Band Hanak in Köln. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der nichtigen Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.

Köln, am 01.07.2021
Hanak

c/o Torsten Herbst
Kirchstr. 34a
42799 Leichlingen
Cell: +49 (0) 151-27504462
Mail: management@hanak-live.de